Meistergründungsprämie NRW
Einmalige Prämie für Handwerksmeister/-innen bei Gründung einer selbständigen Existenz.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen in NRW, bei denen das Mindestfinanzierungsvolumen i.H.v. 25.000 EUR bei Vorhaben von Männern und 20.000 EUR bei Frauen beträgt und bei denen mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind den Inhalten der nebenstehenden INFO-Box zu entnehmen.
Wer wird gefördert?
Handwerksmeister und -meisterinnen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss i.H.v. 7.500 EUR gewährt.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Der Antrag ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über den wirtschaftlichen Berater der zuständigen Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) e.V. einzureichen.