//Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Meister-BAföG)

Fördernehmer:
Privatpersonen
Förderthemen:
Bildung
Förderart:
Darlehen; Zuschüsse
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern; KfW Bankengruppe

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Handwerkerinnen und Handwerker,
  • Technikerinnen und Techniker sowie
  • andere Fachkräfte,

die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeisterinnen bzw. -meistern, Technikerinnen bzw. Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegerinnen bzw. -pflegern, Betriebsinformatikerinnen bzw. -informatikern, Programmiererinnen bzw. Programmierern, Betriebswirtinnen bzw. -wirten oder einen anderen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Verwendungszweck

Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger in Vollzeit- oder Teilzeitform, die

  • einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss oder eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetzen und
  • fachlich gezielt auf Fortbildungsabschlüsse nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz, gleichwertige bundes- oder landesrechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse oder Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen vorbereiten.

Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen sind auch förderfähig.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und bei Bedarf auch durch Beiträge zu den Kosten des Lebensunterhalts unterstützt.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Kombination von Zuschuss und Darlehen
  • Förderumfang:
    • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis zu 10.226 €. Davon werden 30,5% als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
    • Prüfungsstück: bis zu 50% der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 € als zinsgünstiges Darlehen
    • Vollzeitmaßnahmen: einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe. Der Unterhaltsbedarf besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente. Der Zuschussanteil beträgt 44%.
    • Bei Existenzgründungen, die neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen, wird darüber hinaus ein Darlehensteilerlass gewährt.
    • Bei Familien erhöht sich der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Ehegatten um 215 € (Darlehen) je Monat sowie für jedes Kind um 210 € (Darlehen) je Monat.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss.
  • Angestrebt wird eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen.
  • Der Abschluss muss über dem Niveau einer Prüfung zur Facharbeiterin bzw. zum Facharbeiter, zur Gesellin bzw. zum Gesellen und zur Gehilfin bzw. zum Gehilfen liegen.
  • Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss.
  • Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Antragsverfahren

Anträge können vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Vollzugsbehörde des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Die Entscheidung erfolgt in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält zugleich mit dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der sie bzw. er innerhalb von 3 Monaten ein Darlehen bei der KfW Bankengruppe beantragen kann.

Quelle

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) vom 18.06.2009 (BGBl. I 2009, S. 1322); berichtigt durch Bekanntmachung vom 07.07.2009 (BGBl. I S. 1794); zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I, S. 2857)

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen im Internet:

Zuletzt aktualisiert am: 29.03.2012

Kontakt

Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern

Hotline:(0800) 6223634 (gebührenfrei)

Internet:http://www.meister-bafoeg.info/de/102.php

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9003

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-2944

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

Ähnliche Förderangebote

Meistergründungsprämie NRW Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen Beratungsstellen für Beschäftigte; Beratungsstellen für Betriebe

Ihre Anfrage

* Pflichtfelder Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers/der Empfänger werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet und anschließend gelöscht.

Feedback

Ihre Bewertung der Seite

Haben Sie ein Anliegen und möchten lieber persönlich in Kontakt mit der NRW.BANK treten? Dann nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

Hier gibt es Geld!