//KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (IKS)

Fördernehmer:
Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen; Verbände und Vereine
Förderthemen:
Infrastruktur
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.

Die Gemeinnützigkeit muss durch das Finanzamt bestätigt werden.

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen in die soziale Infrastruktur soweit diese dem gemeinnützigen Zweck dienen z.B.

  • Krankenhäuser,
  • Altenpflegeeinrichtungen,
  • Betreutes Wohnen,
  • ambulante Pflegeeinrichtungen,
  • Behindertenwerkstätten,
  • Kindergärten und Schulen,
  • Sportanlagen,
  • kulturelle Einrichtungen.

Ziel ist die Verbesserung der sozialen Infrastruktur für gemeinnützige Zwecke.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: höchstens 50,0 Mio €
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Darlehenszusage, Verlängerung im Einzelfall vereinbar
    • 0,25% pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen: Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: banküblich, Art und Höhe der Sicherheiten sind mit der Hausbank zu vereinbaren

Kumulation/Kombination

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Ausgeschlossen ist die Kombination mit einem Kredit aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Es muss sichergestellt sein, dass es sich bei dem Vorhaben weder um ein wohnwirtschaftliches Projekt (ausgenommen sind Projekte für Betreutes Wohnen) noch um die Umschuldung eines bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhabens handelt.
  • Mehrjährige Vorhaben müssen in Bauabschnitte nicht kürzer als 12 und nicht länger als 36 Monate unterteilt werden.
  • Sind Grundstücke notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, so darf der Erwerb höchstens 2 Jahre vor der Antragstellung bei der Hausbank zurückliegen.

Antragsverfahren

Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Weitere Informationen erteilen die Beratungszentren der KfW.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 02/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 27.12.2011

Weiterführende Informationen

Der  Titel des Förderprogramms wurde zum 01.02.2012 von „Sozial Investieren“ in „KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (IKS)“ geändert. Ziel ist es, die Transparenz der Förderprogramme im Infrastrukturbereich weiter zu erhöhen. Die Programmnummer und die Programmbedingungen sind unverändert geblieben.

Zuletzt aktualisiert am: 01.02.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

KfW - Aktuelle Konditionen

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer der KfW Bankengruppe

Links

KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (IKS) - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (IKS) - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Service-Tools

KfW - Tilgungsrechner

Tilgungsrechner der KfW Bankengruppe

KfW - Elektronische Formularsammlung

Elektronische Formularsammlung der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9002

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-2944

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

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