//NRW.BANK.Elektromobilität

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Existenzgründer/-innen
Förderthemen:
Innovation; Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen; Umwelt und Energie; Infrastruktur
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Energieeffizienz lohnt sich - mit Fördermitteln der NRW.BANKNordrhein-Westfalen wird elektromobil: mit zinsgünstigen Darlehen für mittelständische und kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige - optional mit einer Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

Antragsberechtigte

Gefördert werden

  • Existenzgründerinnen und -gründer,
  • mittelständische Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen (Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50%) und
  • Angehörige der freien Berufe.

Verwendungszweck

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Themenfeldern Batterietechnik, Fahrzeugtechnik sowie Infrastruktur und Netze des „Masterplan Elektromobilität Nordrhein-Westfalen“ zuzuordnen sind.

Förderfähige Forschungsprojekte gemäß Masterplan sind:

  • Batterietechnik: z.B. die Verbesserung der Reichweite des Batterieantriebs,
  • Fahrzeugtechnik: z.B. die Entwicklung von spezifischen Elektromotoren und spezielle Anforderungen an den Karosseriebau
    (z.B. niedriges Gewicht, Schutz der Batterie),
  • technische Infrastruktur: z. B. die Entwicklung intelligenter E-Mobil-spezifischer Abrechnungssysteme.

Ferner ist auch der Erwerb vorgenannter Techniken sowie der Auf- und Ausbau von Ladestationen förderbar.

Darüber hinaus kann auch die Anschaffung von Elektromobilen zu Demonstrationszwecken sowie der Erwerb von Flotten von Elektromobilen mit Ausnahme von Leasingfinanzierungen gefördert werden.

Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, z.B. für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, für die Anschaffung oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern und für den Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. der Produktion von Gütern des Themenfeldes Elektromobilität.

Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Umfang und Konditionen

  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.
  • Kreditbetrag:
    • Mindestkredit: 25.000 €,
    • Höchstbetrag: bis 5 Mio €.
  • Laufzeit:
    • 4 bis 10 Jahre ohne Tilgungsfreijahre bzw.
    • 4 Jahre oder 10 Jahre inkl. 2 Tilgungsfreijahre.
  • Zinssatz: fest über die gesamte Laufzeit.
  • Tilgung:
    • ohne Tilgungsfreijahre: vierteljährlich, einsetzend mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss,
    • inkl. Tilgungsfreijahre: nach Ablauf der Tilgungsfreijahre.
  • Auszahlung: 100%.

Mittels der NRW.BANK.Konsortialfinanzierung ist auch eine Unterstützung bei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.

Voraussetzungen

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Bei Kooperationen mit nicht gewerblich aufgestellten Forschungseinrichtungen ist nur der gewerbliche Kooperationspartner antragsberechtigt.

Bei Kooperationen mit Großunternehmen ist nur der mittelständische Kooperationspartner antragsberechtigt.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, die innerhalb von 36 Monaten ab Vorhabensbeginn abgeschlossen werden.

Haftungsfreistellung

Bei Unternehmen, die bereits seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank vor Beginn des Investitionsvorhabens möglich.

Haftungsfreistellungen werden für Investitionskredite und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 € angeboten.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem - gegebenenfalls über ein Zentralinstitut - mit den notwendigen ergänzenden Unterlagen, inklusive einer detaillierten Beschreibung des Vorhabens und einer Aufstellung der dafür anfallenden Ausgaben, der NRW.BANK, Düsseldorf, zuzuleiten.

Weiterführende Informationen

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der EU-Freistellungsverordnung für „De-minimis“-Beihilfen.

Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2011

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Indikative Zinssätze für Endkreditnehmer in % p. a. (nominal),
vom 17.05.2012 08:42:55 Uhr
  Laufzeit
Preis- klasse 4 Jahre (2 Tilg-Frei-jahre) 10 Jahre (2 Tilg-Frei-jahre) 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre
A 0,800,800,800,800,800,800,800,800,80
B 1,051,051,051,051,051,051,051,051,05
C 1,451,451,451,451,451,451,451,451,45
D 1,751,751,751,751,751,751,751,751,75
E 2,252,252,252,252,252,252,252,252,25
F 2,852,852,852,852,852,852,852,852,85
G 3,553,553,553,553,553,553,553,553,55
H 4,054,054,054,054,054,054,054,054,05
I 5,155,155,155,155,155,155,155,155,15
6/3 7,457,457,457,457,457,457,457,457,45

Risikogerechtes Zinssystem - Kundeninformation

Erläuterungen zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) - Stand 08/2010

Formulare und Merkblätter

NRW.BANK.Elektromobilität - Deckblatt Endkreditnehmer

Stand 04/2010

NRW.BANK.Elektromobilität - Merkblatt

Stand 06/2011

NRW.BANK.Elektromobilität - Vorhabensbeschreibung

Stand 05/2010

NRW.BANK.Elektromobilität - Erklärung des Endkreditnehmers

Stand 04/2010

NRW.BANK.Elektromobilität - AGB Endkreditnehmer

Allgemeine Bestimmungen - Fassung für den Endkreditnehmer - Stand 06/2011

Anlagensatz - Risikoübernahme durch die NRW.BANK

Anlagensatz für den Endkreditnehmer - Risikoübernahme durch die NRW.BANK - Stand 10/2011

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 04/2012

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Downloads

NRW.BANK.Elektromobilität - Flyer

Darlehen für die Elektromobilitätsbranche - Stand 06/2011

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