//NRW.BANK.Infrastruktur

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Verbände und Vereine; Gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen; Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Förderthemen:
Infrastruktur
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung privater Investitionen in Infrastruktur.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Angehörige der freien Berufe,
  • private Investoren,

unabhängig von der Rechtsform und den Eigentumsverhältnissen (öffentlich/privat), deren Gruppenumsatz - außer bei Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund (d.h. unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50%) - 500 Mio € nicht überschreitet.

Verwendungszweck

Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen:

  • Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- bzw. CO2-Effizienz,
  • Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.),
  • Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen etc.),
  • Soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser usw.),
  • Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.),
  • Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.),
  • Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude usw.).

Mitfinanziert werden

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Ausgereicht werden in der Regel Ratendarlehen.
  • Förderumfang: Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.
  • Laufzeit: Die Kreditlaufzeiten liegen in der Regel zwischen 3 und 30 Jahren. Sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden.
  • Konditionen: Die Zinsbindung beträgt i.d.R. 10 Jahre, bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit. Abweichende Zinsbindungsfristen können im Einzelfall und auf Anfrage gesondert festgelegt werden.

Voraussetzungen

Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen.

Infrastruktureinrichtungen, die ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.

Die Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen ist nicht möglich.

Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Höhe und Art der Sicherheiten werden zwischen Hausbank und Antragsteller vereinbart.

Antragsverfahren

Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Mit dem Vorhaben sollte vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.

Weiterführende Informationen

Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt als „De-minimis“-Beihilfe.

Zuletzt aktualisiert am: 26.05.2011

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Indikative Zinssätze für Endkreditnehmer in % p. a. (nominal),
vom 17.05.2012 08:42:55 Uhr
  Laufzeit/ 1 Tilgungsfreijahr
Preisklasse 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
A 2,492,812,88
B 2,743,063,13
C 3,143,463,53
D 3,443,763,83
E 3,944,264,33
F 4,544,864,93
G 5,245,565,63
H 5,746,066,13
I 6,847,167,23
6/3 9,149,469,53

Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre, bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit

Formulare und Merkblätter

NRW.BANK.Infrastruktur - Merkblatt

Zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung privater Investitionen in Infrastruktur - Stand 02/2008

NRW.BANK.Infrastruktur - Refinanzierungsantrag

Stand 09/2011

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 04/2012

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Downloads

NRW.BANK.Infrastruktur - Flyer

Förderung privat finanzierter Infrastruktur - Stand 01/2009

Kontakt

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Beratungscenter Rheinland

Telefon:+49 211 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen

Telefon:+49 251 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

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