//NRW.BANK.Film

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen
Förderthemen:
Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen; Besicherungsmöglichkeiten
Förderart:
Darlehen; Bürgschaften/Garantien
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Risikounterbeteiligungen für Banken bei der Finanzierung von Filmproduktionen für Kino und TV-Sender.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind mittelständische Filmproduktionsgesellschaften (auch Tochtergesellschaften ausländischer
Unternehmen), die

  • sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio € nicht überschreitet,
  • längere Zeit am Markt erfolgreich tätig sind und über einschlägige Erfahrungen verfügen,
  • in der Lage sind, eine professionelle Durchführung der Produktion zu gewährleisten und
  • bereits mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte realisiert und zur Aufführung gebracht haben.

Projektgesellschaften, die zum Zweck der Filmproduktion gegründet worden sind, sind ebenfalls antragsberechtigt,
sofern die jeweiligen Gesellschafter (Produzenten) die vorgenannten Bedingungen erfüllen.

Antragsteller müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Verwendungszweck

Förderfähig sind

  • Gap- und Zwischenfinanzierungen für die Herstellung von programmfüllenden Filmen für Kino und TV-Sender,
  • Avalkredite für die Herstellung von Auftragsproduktionen für TV-Sender.

Gap-Finanzierung: Kredit zur Schließung einer Finanzierungslücke in einem Filmbudget. Die Rückzahlung erfolgt aus Verwertungserlösen der zum Zeitpunkt der Finanzierung noch nicht verkauften, aber genau definierten Territorien.

Zwischenfinanzierung: dient der Vorfinanzierung von vertraglich fixierten Finanzierungsmitteln aus Förder- beziehungsweise Lizenzverträgen.

Umfang und Konditionen

Die NRW.BANK beteiligt sich mit bis zu 50% an Finanzierungen des Konsortialführers (unbedingt rückzahlbare Kredite beziehungsweise Avalkredite), wobei der Kreditbetrag einzelfallbezogen festgelegt wird. Der maximale Risiko-/Kreditbetrag der NRW.BANK beträgt pro Antragsteller (Unternehmen/Konzern) 2,0 Mio €, der Mindestbetrag sollte im Einzelfall 300.000 € nicht unterschreiten.

  • Laufzeit: Die Gesamtlaufzeit orientiert sich an der Fertigstellungs bzw. Auswertungsphase der zu finanzierenden Film- beziehungsweise TV-Projekte.
    • Gap-Finanzierung: maximal 36 Monate ab Verwertungsbeginn.
    • Zwischenfinanzierung: bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zur Auszahlung der letzten Finanzierungsrate für das Filmprojekt (in der Regel 12 Monate).
    • Einzelavale: bis auf Weiteres, jedoch längstens bis zur Endabnahme der Produktion durch den auftraggebenden TV-Sender.
    • Avalrahmen: bis zu 2 Jahre (Einbuchungszeitraum). Innerhalb des Einbuchungszeitraums kann die Stellung von Einzelgarantien durch den Konsortialführer erfolgen. Verlängerungen des Einbuchungszeitraums sind auf Antrag möglich.
  • Entgelt: Für Risikounterbeteiligungen sind der NRW.BANK vom Konsortialführer in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie eine laufende Provision zu entrichten.

Voraussetzungen

Finanzierungsvoraussetzung ist stets ein erkennbarer Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen.

Die Bonitätsbeurteilung der Produktionsgesellschaft/des Produzenten und die Risikoanalyse des Projekts müssen ein Engagement der NRW.BANK rechtfertigen.

Der Kredit ist in der Regel über eine Abtretung der Verwertungsrechte, der bestehenden Forderungen, der künftigen Verwertungserlöse und der Rechte am Produkt zu besichern. Ergänzend wird ein Beitrag der Gesellschafter erwartet.

Risikounterbeteiligungen sind bei Umschuldungen und Nachfinanzierungen nicht möglich.

Es wird vorausgesetzt, dass für die Finanzierung des Vorhabens öffentliche Fördermittel, insbesondere der Filmstiftung NRW, gewährt werden. Es wird erwartet, dass sich Antragsteller in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Produktion beteiligen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vom Antragsteller über den Konsortialführer formlos und frühzeitig vor Produktionsbeginn bei der

NRW.BANK
Abt. 102-82200
Friedrichstr. 1
48145 Münster

zu stellen.

Weiterführende Informationen

Die NRW.BANK flankiert mit diesem Finanzierungsangebot die medienpolitischen Aktivitäten der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und setzt bei der Umsetzung auf eine enge Zusammenarbeit mit der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen.

Zuletzt aktualisiert am: 07.06.2011

Kontakt

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Beratungscenter Rheinland

Telefon:+49 211 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen

Telefon:+49 251 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

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