//NRW.BANK.Mittelstandskredit

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Betriebsmittel; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Besicherungsmöglichkeiten; Unternehmensnachfolge; Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen
Förderart:
Darlehen; Bürgschaften/Garantien
Fördergeber:
NRW.BANK
Ansprechpartner:
NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und  freiberuflich Tätige - optional mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW oder einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut.

Eine Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Bankengruppe, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Bankengruppe zusätzlich verbilligt.

Antragsberechtigte

Ab 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme werden gefördert:

  • In- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen 500 Mio € nicht überschreitet,
  • Angehörige der freien Berufe.

Verwendungszweck

Förderfähig sind grundsätzlich Wachstumsvorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.),
  • Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens  oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mindestens 10%),
  • Betriebsmittelbedarf,
  • Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, sowie
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist auch möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um ein Kaufobjekt, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss (mindestens Kosten in Höhe von 10% des Kaufpreises).

Umfang und Konditionen

  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel.
  • Mindestkredit: 25.000 €
  • Höchstbetrag: 10 Mio €
  • Laufzeit:
    • Investitionsdarlehen: 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr; 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren;  20 Jahre bei 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren, sofern mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionen einen langfristigen Finanzierungsbedarf haben (z.B. Grunderwerb, gewerbliche Baumaßnahmen oder Unternehmens-/Beteiligungserwerb).
    • Betriebsmitteldarlehen: 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr.
  • Zinssatz:
    • Bei 5 bzw. 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Laufzeit.
    • Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit fest für die ersten 10 Jahre. Danach Neufestlegung für die Restlaufzeit.
  • Tilgung: Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, sofern die Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen werden.

Mittels der NRW.BANK.Konsortialfinanzierung ist eine Unterstützung bei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.

KMU-Fenster - Sonderkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden Sonderkonditionen des sogenannten „KMU-Fensters“ angeboten.

Für die Beantragung der Sonderkonditionen ist im Förderantrag eine der entsprechenden Programmvarianten auszuwählen und das Vorliegen der KMU-Eigenschaft zu vermerken. Ferner ist der „Anlagensatz KMU-Eigenschaft“ zu verwenden.

Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die „Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition
der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“.

Bürgschaft (optional)

Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten bietet das Programm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU zusätzlich die Option der Beantragung einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW, alternativ zur Haftungsfreistellung.

Haftungsfreistellung (optional)

Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank, alternativ zur Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW, möglich.

Haftungsfreistellungen werden ausschließlich für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 500.000 €  mit Laufzeiten von maximal 10 Jahren angeboten.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Nicht förderfähig sind Vorhaben für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und
fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von einer Förderung ausgeschlossen.

Für Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen
und Prolongationen ist eine Antragstellung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist
auf den dafür vorgesehenen Vordrucken und den gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Unterlagen vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem - gegebenenfalls über ein Zentralinstitut - der NRW.BANK zuzuleiten. Sofern erforderlich, ist das Vorliegen der KMU-Eigenschaft gegenüber der Hausbank auf den hierfür vorgesehenen Formularen nachzuweisen.

Weiterführende Informationen

Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf Grundlage der EU-Freistellungsverordnungen für „De-minimis“-Beihilfen.

Zuletzt aktualisiert am: 20.01.2012

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

Aktuelle Konditionen (gültig ab 03.02.2012)

Aktuelle Konditionen zu wesentlichen Programmen des Landes NRW, der NRW.BANK, der KfW Bankengruppe sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Aktuelle Konditionenanpassungen erkennen Sie an dem "<" am Ende der geänderten Zeile.

Risikogerechtes Zinssystem - Kundeninformation

Erläuterungen zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) - Stand 08/2010

Formulare und Merkblätter

NRW.BANK.Mittelstandskredit - Deckblatt Endkreditnehmer

Stand 02/2009

NRW.BANK.Mittelstandskredit - Merkblatt

Zinsverbilligte Darlehen für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige - optional mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW oder einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut - Stand 01/2012

NRW.BANK.Mittelstandskredit - Antrag

KfW-Form-Nr. 141660 - Version 12/07

NRW.BANK.Mittelstandskredit - AGB Endkreditnehmer

Allgemeine Bestimmungen - Fassung für den Endkreditnehmer - Stand 06/2011

Anlagensatz - KMU-Eigenschaft

Stand 07/2008

Anlagensatz - Bürgschaftsbank

Stand 01/2012

Anlagensatz - Risikoübernahme durch die NRW.BANK

Anlagensatz für den Endkreditnehmer - Risikoübernahme durch die NRW.BANK - Stand 10/2011

De-minimis-Beihilfen - Erklärung

Erklärung über erhaltene und/oder beantragte „De-minimis“-Beihilfen - Stand 01/2011

De-minimis-Beihilfen - Kundeninformation

Stand 08/2007

Erklärung staatliche Zuwendungen

Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen - Stand 12/2007

Branchenverzeichnis KfW

Stand 12/2007

Rechtsformschlüssel für Unternehmen

Stand 12/2008

Statistisches Beiblatt

Investitionen allgemein - Statistisches Beiblatt - Stand 09/2003

Downloads

NRW.BANK.Mittelstandskredit - Flyer

Stand 09/2011

NRW.BANK.Mittelstandskredit - FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Stand 01/2012

Kontakt

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Beratungscenter Rheinland

Telefon:+49 211 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen

Telefon:+49 251 91741-4800

Fax:+49 211 91741-7832

E-Mail:info@nrwbank.de

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