//Förderung von Mietwohnraum - Reduzierung von Barrieren

Fördernehmer:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Förderthemen:
Wohnraummodernisierung/-ausbau
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK

In aller Kürze

Zinsgünstige Darlehen für den Abbau von Barrieren.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer oder als sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von bestehenden Wohngebäuden mit ausreichender Kreditwürdigkeit.

Verwendungszweck

Förderfähig sind Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück, die dazu beitragen, die Barrierefreiheit herzustellen.

Im Vordergrund steht die nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren, z.B. durch:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche,
  • Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen,
  • Ausstattungsverbesserungen, wie z.B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen, 
  • Einbau neuer, verbreiterter Türen (Innentüren, Wohnungsabschlusstüren und Balkontüren zum Abbau von Türschwellen),
  • Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen,
  • Umbau/Anbau eines Balkons oder einer Terrasse (barrierefrei),
  • Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs,
  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern,
  • Einbau, Anbau und Modernisierung eines Aufzugs,
  • Einbau von Orientierungssystemen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen (Ausstattung mit auditiven, visuellen und taktilen Orientierungshilfen),
  • Bau eines neuen Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen (z.B. Aufzugturm, Laubengänge, Erschließungsstege),
  • Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks,
  • erstmaliger Einbau/Anbau eines Aufzugs,
  • barrierefreie Umgestaltung der Küchen.

Die baulichen Maßnahmen und Kosten, die durch den Umbau erforderlich werden, können in die Förderung mit einbezogen werden.

Es werden keine Maßnahmen gefördert,

  • mit denen schon begonnen worden ist. Hierzu zählt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Lieferungsvertrags; 
  • denen planungs- und baurechtliche Belange entgegenstehen; 
  • an Wohngebäuden mit baulichen Missständen;
  • in Wohngebäuden mit mehr als 4, in Innenstädten und Innenstadtrandlagen mit mehr als 6 Vollgeschossen;
  • die an Wohngebäuden durchgeführt werden sollen, für die eine Förderzusage innerhalb der letzten 5 Jahre erteilt, dann aber zurückgegeben worden ist;
  • in Wohnungen, deren Wohnfläche nicht größer ist als 34 Quadratmeter.

Innerhalb der Wohnungen muss nach Durchführung der geförderten Maßnahmen mindestens folgender Standard vorhanden sein:

  • Ein Wohn- und Schlafraum, die Küche oder Kochnische sowie ein Bad müssen ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein.
  • Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche (rutschhemmende Oberfläche) ausgestattet sein.
  • Sofern Toilette und Dusche in getrennten Räumen untergebracht sind, müssen beide ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein.

Über mögliche Ausnahmen informiert die zuständige Bewilligungsbehörde.

Umfang und Konditionen

Das Darlehen beträgt maximal:

  • 15.000 € pro Wohnung bzw. 30.000 € pro Wohnung, die für Wohngruppen mit älteren und pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf bestimmt ist, höchstens jedoch 50 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
  • Der Darlehenshöchstbetrag erhöht sich um 3.000 €, wenn ein neues barrierefreies Erschließungssystem errichtet wird.
  • Wird erstmalig ein Aufzug eingebaut, erhöht sich der Darlehenshöchstbetrag um 2.100 €.

Darlehensbeträge unter 1.500 € pro Wohnung werden nicht bewilligt.

Es gelten folgende Konditionen:

  • Zinsen: 0,5% p.a. für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Fertigstellung der Maßnahmen, danach 6% p.a. Bei Maßnahmen in Verbindung mit Fördermitteln zur Verbesserung der Energieeffizienz beträgt der Zeitraum für die Zinsvergünstigung wahlweise 10 oder 15 Jahre nach Fertigstellung.
  • Tilgung: 2% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
  • Verwaltungskosten:
    • einmalig: 0,4%.
    • laufend: 0,5% p.a.. Nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag erhoben.
  • Zinsen, Tilgungen und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich an die NRW.BANK zu zahlen.

Auszahlung der Darlehen:

  • 30% bei Maßnahmenbeginn,
  • 60% nach Fertigstellung der Maßnahme und
  • 10% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises durch die Bewilligungsbehörde.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

Die Bewilligung von Fördermitteln setzt voraus, dass mindestens ein Eigenleistungsanteil von 20% der Bau- und Baunebenkosten erbracht wird.

Die Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Erstellung der Förderzusage abgeschlossen sein. Bei Bauvorhaben mit mehr als 19 Wohnungen, die in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden sollen, beträgt diese Frist 48 Monate.

Mit der Anzeige der Fertigstellung der Maßnahme ist ein Kostennachweis in Form einer summarischen Kostenaufstellung vorzulegen. Werden Maßnahmen nicht wie beantragt durchgeführt oder entstehen tatsächlich geringere Kosten, erfolgt eine Kürzung des Darlehens.  

Antragsverfahren

Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Diese Stelle wird im folgenden Text auch „Bewilligungsbehörde“ genannt.

Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner können Sie in der Rubrik „Service-Informationen“ in dem Tool „Bewilligungsbehörde Wohnraumförderung“ abfragen.   

Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder zum Herunterladen in der Rubrik „Service-Informationen“. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.

Die Förderzusage erteilt die Bewilligungsbehörde.

Die NRW.BANK verschickt die Vertragsunterlagen, zahlt die Mittel aus und verwaltet die Darlehen bis zur Rückzahlung.

Zuletzt aktualisiert am: 01.07.2011

Formulare und Merkblätter

Wohnraumförderung - Antrag Barrierefreiheit/Verbesserung Energieeffizienz

RL BestandsInvest - Antrag Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand und/oder zur Verbesserung der Energieeffizienz - Stand 01/2011

Kontakt

Stadt- oder Kreisverwaltung

Ihre zuständige Bewilligungsbehörde erfahren Sie in der Rubrik „Service-Tools“.

NRW.BANK

Hauptsitz Düsseldorf

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Telefon:+49 211 91741-0

Fax:+49 211 91741-1800

NRW.BANK

Hauptsitz Münster

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Telefon:+49 251 91741-0

Fax:+49 251 91741-2921

Ihr Ansprechpartner

Martina Lüdeke

Telefon:+49 211 91741-7640

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Martina.Luedeke@nrwbank.de

Jürgen Jankowski

Telefon:+49 211 91741-7647

Fax:+49 211 91741-7760

E-Mail:Juergen.Jankowski@nrwbank.de

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